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Sammelthread Urheberrecht
#1
Hallo zusammen



Da in letzter Zeit (zumindest seit der Hamburger Kartenaffäre...) in verschiedenen Beiträgen immer wieder unterschiedliche rechtliche Fragen diskutiert wurden, möchte ich diesen Sammelthread eröffnen, damit wir das alles gesammelt an einem Ort haben.



Interessieren dürften uns Slotter wohl Meinungen, Erfahrungen und Informationen über die Rechtssprechung zu folgenden Thematiken (bitte Ergänzen wenn nötig)


  • Fotos im Internet (eigene, fremde, Zustimmung der abgebildeten Personen, Zustimmung zur Veröffentlichung, Übernahme/Verlinkung)

  • Nachbau von Fahrzeugen (Lizenzen etc., wann privat wann gewerblich?)

  • Logos/Signete (Werbebanden, Aufkleber, Decals und dergleichen)

  • Kopieren und Weitergeben von Anleitungen




Der Hut ist drin - suchet ihn...



Stephan
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#2
Hallo Stephan,



in der Tat ist das ein heißes Thema, es gibt genug Anwälte, die 24 Std. am Tag auf der Suche nach Möglichkeiten des Abmahnens sind - siehe den aktuellen Streit zwsichen einer polnischen Stifttung für Kinder und einem Getränkehersteller aus Österreich - den Namen sage ich aus rechtlichen Gründen vielleicht lieber nicht, aber es geht da um die rot gefärbte männliche Ausführung eines milchspendenden, hörnertragenden und muuuh machenden Nutztiers.

Rechtsanwälte finden sich wahrscheinlich bei den H0-Slottern eher weniger. Jura und Kreativität? Paragraphen und Resingießen? Na, ich weiß nicht. Aber ich kann mal einen meiner alten Schulfreunde fragen, der ist immerhin Richter, vielleicht kann der mir sagen worauf man achten sollte.



Gruß RobertC
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#3
bei photos



das recht des photos, liegt beim photografen

nutzung von photos, ohne erlaubnis des photografen, kann gefährlich werden



sogar photos von Photografen wie bewerbungsfotos, die im internet genutzt werden ohne zustimmung des photografens können gefährlich werden

das das recht am photo beim photografen und nicht beim kunden liegt.



natürlich kann man dieses nutzungsrecht erwerben durch zugestimmten verkauft des nutzungsrecht. das erhält man aber nicht durch den kauf der photos. sondern ist ein extra vorgang





gruss DC
die welt braucht mehr Ver-Rückte

seht was die Normalen aus Ihr gemacht haben. DC
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#4
claus, GENAU SO ISSES!

und das gilt eben NICHT nur bei professionellen fotografen, sonder eben AUCH BEI AMATUEREN!

ALSO AUCH BEI EUCH ALLEN SELBST! selbst "knipsbildchen" bzw. "lomografien" sind ZU RECHT urheberrechtlich geschützt. und das ist auch gut so!

das URHEBERRECHT BLEIBT beim URHEBER, das NUTZUNGSRECHT kann veräussert werden.
Die Menschen hören nicht auf zu spielen, weil sie alt werden,
die Menschen werden alt, weil sie aufhören zu spielen.
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#5
Hallo Männer,



es scheint sich hier gesetzgeberisch was zu ändern.



Heute in der SZ entdeckt:



Zitat:



Bei nichtkommerziellen, einfachen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit ist es nicht mehr möglich, dass beispielsweise ein Schüler für das illegale Herunterladen eines Musikstücks eine Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr bekommt.



........



Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. Mai mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung der Länderkammer.



Ende





Dies zur Info. Andy hättest noch ein Jahr mit Deinem RWE warten sollen. <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/wink.png' class='bbc_emoticon' alt='Wink' />





Grüße



Fritz

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#6
Wow!!! Fritz <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/blink.png' class='bbc_emoticon' alt=':blink:' />

Ist ja nicht zu fassen... wer hätte das gedacht, dass sich unsere Regierenden tatsächlich mal ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen. So weit ich meine Recherchen übersehen habe, liegt so eine Vorlage schon seit rund vier Jahren beim Gesetzgeber. Nun denn: es scheint wohl so weit zu sein - prima Sache! <img src='http://www.h0slot.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/smile.png' class='bbc_emoticon' alt='Smile' />



Andreas
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